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   OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20   

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OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20 (https://dejure.org/2020,49045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 (https://dejure.org/2020,49045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 12 ME 140/20 (https://dejure.org/2020,49045)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Der Senat hat bislang offengelassen (vgl. Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 79), ob - wie das Verwaltungsgericht meint - der Artenschutzleitfaden in dem Sinne zu verstehen ist, dass für alle dort nicht als "windkraftsensibel" aufgelisteten Vogelarten im Regelfall ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG verneint werden muss.
  • VG Hannover, 28.10.2021 - 12 A 6814/17

    Feldlerche; Mäusebussard; Rasteranalyse; Rotmilan; vertiefte Raumnutzungsanalyse

    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 - die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 28.02.2019 und vom 28.08.2020 dahingehend ab, das die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt wurde, soweit bei der Maßnahme V 6 ein Betrieb der Windenergieanlagen im Oktober nicht auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Temperaturen zwar unter 10° C, aber über 6° C (WEA 05 - 07) bzw. über 8° C (WEA 08) liegen.

    Mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -) ist davon auszugehen, dass damit regelmäßig genutzte, essenzielle Nahrungshabitate gemeint sind.

    Jedenfalls ist festzuhalten, dass der Leitfaden nicht sämtliche Vogelarten auflistet, bei denen ein Kollisionsrisiko besteht, sondern bereits eine Signifikanzbewertung vornimmt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 79).

    Die seither von der Anlage ausgehenden Umwelteinwirkungen müssen lediglich berücksichtigt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Der Ausschluss des Mäusebussards als kollisionsgefährdete Art basiert auf dem sich aus dem BayWEE und dem diesem zugrundeliegenden Stand der naturschutz-/artenschutzfachlichen Erkenntnisse, die bereits eine Signifikanzbewertung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vornehmen (vgl. auch NdsOVG, B.v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 - juris Rn. 59).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Verwaltungsgerichte in derartigen Fällen auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätskontrolle der behördlichen Einschätzung beschränkt, solange eine gesetzliche Konkretisierung unverändert fehlt (zum Ganzen: Urt. d. Sen. v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 -, juris, Rn. 59 ff., 65; Beschl. d. Sen. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn. 48 f.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22

    Vollziehung sofortige; Vorprüfung, standortbezogene; Wallhecke; Windenergieanlage

    Dies ist hier jedoch wegen der erforderlichen standortbezogenen Vorprüfung der Fall, deren Ergebnis unverändert i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nicht "nachvollziehbar" ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.12.20 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn. 35 sowie BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24/16 -, juris, Rn. 37, zu den Folgen einer fehlerhaften Vorprüfung).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20

    Abänderungsantrag; Abänderungsverfahren; Streitwert

    Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist derselbe Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugrunde zu legen (Anschluss an Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84 unter Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung).

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschl. v. 28.10.2020 - 1 MN 47/20 -, juris Rn. 9) der Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84) an, wonach bei einer Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auszugehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

    Ist - wie hier - verwaltungsgerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (Drittwiderspruchs) gegen eine (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung angeordnet worden und ist diese Genehmigung danach, insbesondere zwecks Behebung der gerichtlich aufgezeigten Mängel, geändert worden, ohne dass dadurch zugleich das betroffene Vorhaben wesentlich verändert worden ist, so ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 26.1.2012 - 12 ME 291/11 -, juris, Leitsatz; v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 26, sowie v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn 35; und bereits vorgehend Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2003 - 7 ME 104/03 -, juris, Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass die Genehmigungsbehörde ihren geänderten Genehmigungsbescheid nicht noch - soweit erforderlich - selbst für sofort vollziehbar erklären kann; sie bzw. der von der Genehmigung Begünstigte (Vorhabenträger) ist stattdessen gehalten, insoweit einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu stellen (ebenso Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 80, Rn. 171; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn.1182 (Fn. 117); in diesem Sinne auch: Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Allgemeiner Werkstand: August 2022, § 80 VwGO, Rn. 530; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 80, Rn. 127; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 80, Rn. 173, sowie zum [Landes-]Baurecht: Nds. OVG, Beschl. v. 28.4.2022 - 1 ME 146/21 -, juris, Rn. 8 ff.; Burzynska/Fontana, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl., § 68, Rn. 254, jeweils m. w. N.).

    Ob die Umweltverträglichkeitsprüfung in jeder Hinsicht den dabei zu beachtenden Vorgaben entsprochen hat, ist insoweit unerheblich (vgl. Senatsbeschl. v. 21.12.2020, a. a. O., Rn. 25 ff.).

  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

    Jedenfalls ist festzuhalten, dass der Leitfaden nicht sämtliche Vogelarten auflistet, bei denen ein Kollisionsrisiko besteht, sondern bereits eine Signifikanzbewertung vornimmt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 14 MN 279/22

    Abänderungsantrag; Antragsbefugnis Antragsbefugnis; FFP-2; Maske; Maskenpflicht

    Das Zulässigkeitserfordernis der Antragsbefugnis setzt voraus, dass der jeweilige Antragsteller einen schlüssigen Vortrag zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, auch der Prozesslage, bietet und auf dieser Grundlage die Möglichkeit einer Abänderungsentscheidung besteht (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 80 Rn. 576; Gersdorf, in: BeckOK VwGO, 61. Edition, Stand: 1.7.2021, § 80 Rn. 200; BVerwG, Beschl. v. 29.1.1999 - 11 VR 13/98 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rn. 8; NdsOVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 26 f.; BayVGH, Beschl. v. 19.3.2020 - 10 AS 20.477 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20

    Befristung; Bodenabbaugenehmigung; Immission; Lärm; Nachholung; Nichtigkeit;

    Wie sich aus der gerade unionsrechtlich bedingten Fehlerfolgenregelung in § 4 UmwRG ergibt, führt ein solcher Verfahrensfehler nämlich vorbehaltlich einer erfolgten rechtmäßigen Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung und unterliegt damit weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der von der Beigeladenen begehrten Relativierung im Sinne einer - wenn auch durch gerichtliche Auflagen eingeschränkten - vorläufigen Ausnutzbarkeit der Genehmigung (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris Rn. 23 u. Beschl. v. 15.6.2018 - 12 ME 85/18 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018 - 8 B 1348/17 -, juris Rn. 22 ff.).
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